









Art. 3 Bst. e MWSTG: „Dienstleistung: jede Leistung, die keine Lieferung ist“. So steht es im Gesetz. Hätten Sie gedacht, dass Schneeräumen eine Lieferung ist? Oder dass Baby-Schwimmkurse als Dienstleistungen gelten und – da Bildungsleistungen – von der MWST ausgenommen sind?
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Mail-News von Hiltpold VAT Support
Ausgabe Mai 2013
Akademie der Treuhand-Kammer
17.9.2013 in Zürich
5.12.2013 in Bern
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Die VAT Support GmbH ist die kompetente Anlaufstelle für Mehrwertsteuer im Limmattal und der Agglomeration Zürich. Geschäftsführerin und Inhaberin Esther Hiltpold steht für persönliche, individuelle und fachspezifische Beratung und Betreuung von Treuhändern, Buchhaltern und KMU.